Unterstützung für Unternehmen in Zeiten von Corona
Corona: Unterstützung und Fördermittel

Bund und Länder helfen

Die aktuelle Corona-Krise trifft insbesondere die Wirtschaft stark. Bund und Länder haben daher entschieden, verschiedene Hilfestellungen für in Not geratene Freiberufler, Einzelunternehmungen  oder Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern anzubieten.

Die nachstehende Auflistung ist ein Sammlung von Unterstützungsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen und soll ihnen dabei helfen, die Krise wirtschaftlich für Ihr Unternehmen abzufangen.

Dabei geht es im Wesentlichen um die sogenannte Soforthilfe (NRW-Soforthilfe 2020). Aber auch andere Hilfestellungen werden von unterschiedlichen Stellen zur Verfügung gestellt. In der nachstehenden FAQ habe ich die wesentlichen Merkmale der Hilfen zusammengefasst.

Bitte beachten Sie:

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Ein Rechtsanspruch – mir oder den Informationsgebern gegenüber – besteht daher nicht. Jedoch werde ich mich bemühen, die Liste stets aktuell zu halten.

Sollten Sie über weitergehende oder zusätzliche Informationen verfügen, wäre ich über eine kurze Nachricht dankbar, damit die Liste entsprechend erweitert werden kann.

Die Lösung ist immer einfach, man muss sie nur finden.

Alexander Solschenizyn

FAQ zum Thema Unterstützung in der Corona-Krise

Die NRW-Soforthilfe 2020 wird vom Land NRW an Freiberufler, Einzelunternehmen und Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern geleistet. Zudem werden Künsterler/-innen und Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion unterstützt. Voraussetzung dabei ist:

>>> Die Selbstständigkeit muss im Haupterwerb erfolgen

>>> Hauptsitz ist in NRW

>>> Anmeldung bei einem deutschen Finanzamt ist erfolgt

>>> maximal 50 Mitarbeiter

>>> Angebot der Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 31.12.2019

Die Fördersummen betragen einmalig:

>>> 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte bis 5 Mitarbeiter

>>> 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Mitarbeitern

>>> 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Mitarbeitern

Details zur Förderberechtigung entnehmen Sie bitte unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch unter: https://soforthilfe-corona.nrw.de/.

Die Auszahlung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung.


Finanzierungshilfen von Bund und Ländern

Sofern die NRW-Soforthilfe 2020 nicht ausreicht, stellen die NRW.Bank (Landesmittel) und die KfW (Bundesmittel) modifizierte Finanzierungsprogramme zur Verfügung. Siehe 8.Finanzierungshilfen.

Auch Künstler/-innen können eine Soforthilfe in Anspruch nehmen. Diese beträgt einmalig 2.000 Euro.

Als Nachweis zur Berechtigung müssen eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, ein Nachweis über einen Verdienstausfall (z.B. durch Honorarvereinbarung oder sonstige Verträge, die nicht in Anspruch genommen wurden) und Bestätigung über den Wohnsitz in NRW erbracht werden.

Details zur Förderung von Künstler/-innen erhalten Sie unter: https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm

Die Antragstellung erfolgt über folgenden Link: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf

Die Auszahlung erfolgt wie die Antragstellung über die zuständige Bezirksregierung.

Gründer-/innen fallen im Grundsatz unter die Regelung der NRW-Soforthilfe 2020 für Einzelunternehmen, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Siehe dort.

Im Rahmen von Finanzierungen hat die NRW.Bank Ihre Programme NRW.SeedCap (Beteiligungsfinanzierung, siehe https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWSeedCap/15802/nrwbankproduktdetail.html), NRW.Start-up akut (Eigenkapitalstärkung, siehe https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html) und NRW.Bank.Venture Fonds (Wachstumsfinanzierung, siehe https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKVenture-Fonds/15261/nrwbankproduktdetail.html) der aktuellen Wirtschaftslage angepasst.

Hier sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung in den unterschiedlichsten Formen angepasst worden, so dass die Zugänge zu Kapital vereinfacht wurden, um trotz der Krise ausreichend Kapital zur Verfügung zu haben.

Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion fallen ebenfalls unter die NRW-Soforthilfe 2020, sofern die Kriterien der Soforthilfe erfüllt sind. Siehe Unterstützung für Freiberufler, Einzelunternehmer und Unternehmen bis 50 Mitarbeitern.

Je nach Umfang reichen die Soforthilfen aber nicht aus. In Kombination bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank ein über das Hausbankprinzip abzuwickelndes Darlehen zur Liquiditätssicherung an. Bei einem Maximalhöhe von 10 Mio. Euro bei 100% Auszahlung und einem Förderzuschuss betragen die Laufzeiten 4, 6 oder 10 Jahre.

Allgemeine Infos von der Landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten Sie unter: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/landwirtschaft/corona-hilfen/

Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter: https://www.rentenbank.de/dokumente/Liquiditaetssicherung.pdf

Auch Sportvereine können über den Landessportbund NRW (kurz: LSB) Corona-Hilfen in Anspruch nehmen.

Der LSB hat dazu zwei Videobotschaften auf seiner Seite veröffentlicht, die entsprechende Informationen enthalten:

  1. Videobotschaft vom 21.03.2020: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/videobotschaft-von-stefan-klett-und-andrea-milz
  2. Videobotschaft vom 01.04.2020: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/10-millionen-euro-hilfsprogramm-fuer-den-sport-in-nrw 

Es werden Gelder zur Verfügung gestellt, die von sowohl unternehmerisch tätigen als auch gemeinnützigen Vereinen beantragt werden können. Aktuelle Informationen erhalten Vereine unter: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/aktuelle-informationen-zur-coronavirus-epidemie

Der Bund hat beschlossen, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen eine Beratungsleistung von bis zu 4.000 Euro zu 100% gefördert (bezogen auf den Nettobetrag) bekommen.

Dazu ist ein Antrag über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) notwendig. Das Unternehmen muss lediglich die über die Umsatzsteuervoranmeldung ansetzbare Mehrwertsteuer zahlen. Die Beraterleistungen werden direkt von dem BAFA an den Berater überwiesen, so dass keine Liquiditätsengpässe entstehen. Die Beratung muss von einem gelisteten BAFA-Berater vorgenommen werden. Als gelisteter Berater unterstütze ich Sie gerne in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Eine Übersicht über das Programm erhalten Sie unter: https://www.stephanbruns.net/beratungsfoerderung

Details zum Programm erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Die Antragstellung erfolgt unter: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

Das Thema Kurzarbeit ist in aller Munde. Zum Schutz der Arbeitnehmer und der Liquidität der Unternehmen kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Agentur für Arbeit hat auf einer Informationsseite die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Ausfall von mind. 10% Entgelt bei 10% der Beschäftigten
  • Übernahme der Sozialversicherungsleistungen zu 100%
  • Bezug des Kurzarbeitergeldes ist bis zu 12 Monat möglich
  • Leiharbeitnehmer/-innen haben ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Weitere Details zum Kurzarbeitergeld und dessen Beantragung erhalten Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Im Rahmen der Corona-Krise haben Bund und Länder über die entsprechenden Banken Förderkredite mit einem einfachen Zugang und verbesserten Konditionen zur Verfügung gestellt, die nachstehend entsprechend skizziert werden:

NRW.Bank Universalkredit

>>> Neben Erhöhung der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel von 50% auf 80% wurden auch die entsprechenden Mindestbeträge gestrichen.

>>> Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen, mittelständige Unternehmen, Angehörige der freien Berufe.

>>> Die Beantragung erfolgt über das Hausbankprinzip.

Weitere Details zum NRW.Bank Universalkredit erhalten Sie unter: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html

 

KFW-Schnellkredit

>>> Absicherung zu 100% über Bundesgarantie

>>> für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel)

>>> für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und seit mindestens Januar 2019 am Markt

>>> keine Risikoprüfung durch die Hausbank

>>> maximaler Kreditbetrag bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019 bzw.

— Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro

— Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro

>>> Laufzeit 10 Jahre

>>> Das Unternehmen muss in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre Gewinn erwirtschaftet haben

Weitere Details zum KfW-Schnellkredit erhalten Sie unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target

 

KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

>>> für KMU und große Unternehmen

>>> für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel)

>>> bis zu 1 Mrd. Euro Kredit, jedoch begrenzt auf

— bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 oder

— das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder

— den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monaten bei großen Unternehmen oder

— 50% der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro

>>> 80% Risikoübernahme für große Unternehmen durch die KfW

>>> 90% Risikoübernahme für KMU

Details zum KfW-Kredit für Unternehmen (> 5 Jahre an Markt) erhalten Sie unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-2-target

 

ERP-Gründerkredit – Universell für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

>>> Unternehmen müssen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sein bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen können

>>> Unternehmen die weniger als 3 Jahre am Markt aktiv sind, können das Programm auch nutzen, sofern die Hausbank das volle Haftungsrisiko übernimmt (alternativ: ERP-Gründerkredit- Startgeld)

>>> für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel)

>>> bis zu 1 Mrd. Euro Kredit, jedoch begrenzt auf

— bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 oder

— das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder

— den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monaten bei großen Unternehmen oder

— 50% der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro

>>> 80% Risikoübernahme für große Unternehmen durch die KfW

>>> 90% Risikoübernahme für KMU

Details zum ERP-Gründerkredit Universell für Unternehmen (< 5 Jahre an Markt) erhalten Sie unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-3-target

Benötigen Sie weitere Informationen?