Hilfe für Selbstständige und Unternehmen

100%ige Beratungsförderung

Die Corona-Krise stellt Freiberufler, Einzelunternehmungen und mittelständische Unternehmen vor großen Herausforderungen. Um die Wirtschaft vor einem größeren Schaden zu bewahren, hat die Bundesregierung das bestehende Beratungsprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows, welches beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) beantragt wird, modifiziert und leichter zugänglich gemacht. Dadurch sollen Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, eine zu 100% geförderte Beratung (bezogen auf den Nettopreis) erhalten und sich in der aktuellen Krise optimal aufstellen.

Beratungsschwerpunkte

Das Programm kann für folgende Beratungsschwerpunkte genutzt werden:

  • Unternehmensfinanzierung (inkl. aktueller Förderungen und Zuschüsse durch Bund und Ländern)
  • Anpassung des bestehenden Geschäftsmodells
  • Optimierung des Produktangebots
  • Optimierung der Vermarktung in der Krisenzeit
  • Optimierung der Vertriebskanäle
  • Personalthemen
  • Datenschutzthemen durch Veränderung der Vertriebs- und Verkaufsprozesse
  • u.v.a.

Die Beratung muss durch einen beim BAFA gelisteten Berater erfolgen.

Beratungsprogramm

Folgende Vereinfachungen wurden durch den Bund beschlossen und 02.04.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht:

  • Übernahme der Beratungskosten inkl. Auslagen und Reisekosten der Berater/-innen zu 100%
  • Übernahme von Beratungskosten bis zu 4.000 Euro
  • direkte Auszahlung an des Beratungsunternehmen zur Schonung der Unternehmensliquidität
  • Wegfall der Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner
  • Antragstellung bis 31.12.2020 möglich

Als gelisteter Berater unterstütze ich Sie gerne in dieser für uns alle schweren Zeit. Sprechen Sie mich an!

Die Lösung ist immer einfach, man muss sie nur finden.

Alexander Solschenizyn

FAQ zum Thema Beratungsunterstützung in der Corona-Krise

Die Beratungsunterstützung kann von Freiberuflern, Einzelunternehmern und mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Der Antrag wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) gestellt.  Die Beratung muss von einem gelisteten BAFA-Berater vorgenommen werden. Als gelisteter Berater unterstütze ich Sie gerne in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Details zum Programm erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Die Antragstellung erfolgt unter: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

Das Beratungsprogramm ist grundsätzlich auf wirtschaftliche Themen von Unternehmen ausgelegt. In diesem besonderen Fall sollen Themen angesprochen werden, die durch die Corona-Krise bedingt sind und Lösungen zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Unternehmens beinhalten.

Die Förderung des modifizierten Beratungsprogramms beträgt 100% bezogen auf den Beratungsnettowert inkl. Auslagen und Reisekosten der Berater/-innen. Der Maximalbetrag der geförderten Beratungsleistung darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das Unternehmen muss lediglich die Umsatzsteuer tragen, kann diese aber bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuerausgabe ansetzen.

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