Fachkundige Stellungnahme
Prüfung Ihres Konzepts

Fachkundige Stellungnahme

Zur Förderung Ihres Vorhabens durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter benötigen Sie nicht nur einen Businessplan, sondern auch eine fachkundige Stellungnahme durch eine neutrale Stelle, die Ihr Konzept auf Tragfähigkeit prüft. Gemäß Sozialgesetzbuch darf ich als Unternehmensberater als fachkundige Stelle fungieren.

Bei der Prüfung wird die Möglichkeit der realistischen Umsetzung Ihrer Idee, Ihre geplante Marketingmaßnahmen, Ihre gewählte Rechtsform und Unternehmensstruktur und natürlich auch Ihre Finanzplanung unter die Lupe genommen. Aber auch Ihre Eignung als Gründerpersönlichkeit mit Qualifikationen und Fähigkeiten fließen in die Beurteilung mit ein.

Und sollte einmal etwas nicht schlüssig sein oder nicht zusammen passen, werden wir uns mit Ihnen in den Dialog begeben, um die Problemstellung zu beheben und ein tragfähiges Konzept zu erhalten.

Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an.

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

Hermann Hesse

FAQ zum Thema Fachkundige Stellungnahme

Ja. Die fachkundige Stellungnahme kostet einmalig 49 Euro.

Die fachkundige Stelle prüft Ihren Businessplan inkl. der Finanzplanung, Ihren Lebenslauf und Qualifikationen und die von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter verlangten Unterlagen auf Schlüssigkeit, Realisierungsmöglichkeit und Tragfähigkeit bzgl. der zu erwirtschaftenden Zahlen.

Ist soweit alles in Ordnung wird eine Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach §93 Abs. 2 Nr. SGB III und ggfs. mit einer zusammenfassenden Beurteilung erstellt. Die Stellungnahme wird Ihnen ausgehändigt oder auf Wunsch auch direkt an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter geschickt.

Im Anschluss liegt die finale Entscheidung bei der Sachbearbeitung, die Ihren Antrag bewilligen kann.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter benötigen im ersten Schritt einen Businessplan inkl. Finanzplanung zu Ihrem Vorhaben. Mit dem Businessplan kann ein Antrag auf Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit) bzw. Einstiegsgeld (Jobcenter) vorgenommen werden. Neben einigen auszufüllenden Formularen benötigen Sie dann einen Nachweis über die Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung oder Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt), einen Nachweis über die Kenntnisse zur Ausübung Ihrer Selbstständigkeit (z.B. Gründerseminar, Gründercoaching o.ä.). Diese Unterlagen werden dann zur Bescheinigung der Tragfähigkeit bei der fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Unternehmensberatung u.a.) eingereicht. Im Individualfall können weitere Unterlagen hinzukommen.

Die Prüfung wird in Abstimmung mit Ihnen zeitnah vorgenommen, so dass Sie schnellstmöglich eine Bewilligung Ihres Antrags auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit bzw. Einstiegsgeld beim Jobcenter erhalten.

Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sind sogenannte KANN-Leistungen. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht. Daher sollten Sie mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in im Vorfeld über Ihr Vorhaben und eine entsprechende Unterstützung sprechen.

Sobald Ihnen aber die entsprechenden Antragsformulare ausgehändigt werden, kann von einer positiven Bewilligung Ihres Antrags ausgegangen werden, sofern die Unterlagen einwandfrei und vollständig sind und die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit testiert.

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