AVGS
Kostenlose Beratung

AVGS

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter stellen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) aus, um Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung oder auch zur Förderung einer geplanten Selbstständigkeit zu ermöglichen. Der AVGS ist zweckgebunden und kann im Falle für eine geplante Selbstständigkeit für ein Gründerseminar, Gründercoaching (mit Businessplanerstellung) oder anderen Maßnahmen rund um die Wissensvermittlung für künftige Selbstständige ausgestellt werden.

Gern unterstütze ich Sie bei der Beantragung eines AVGS und Ihrer geplanten Selbstständigkeit. Profitieren Sie dabei von meiner langjährigen Erfahrung als Gründercoach und der bereits erfolgten Begleitung von vielen Unternehmern, die aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgreich gegründet haben.

Das Geheimnis des Erfolgs? Anders sein als die anderen.

Woody Allen

FAQ zum AVGS

Ja. Im ersten Schritt setzen wir uns zusammen, klären die Rahmenbedingungen und lernen uns kennen. Dieses Erstgespräch ist kostenlos für Sie und soll Ihnen helfen, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen. Außerdem prüfe ich, ob es für Ihr Vorhaben alternative/zusätzliche Beratungsförderungen gibt.

Der AVGS ist ein Gutschein, über den Sie sich kostenlos schulen und beraten lassen können. Er ist zweckgebunden und kann u.a. für eine Gründungsberatung oder auch Existenzgründungscoaching bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beantragt werden.

Der Umfang des ausgestellten AVGS ist sehr unterschiedlich und hängt stark von der lokalen Agentur für Arbeit bzw. vom ausgebenden Jobcenter ab. Dabei ist für Sie in erster Linie die Anzahl der sogenannten Unterrichtseinheiten (kurz UE; 1 UE = 45 Min.) relevant. Sie bestimmt letztlich den Zeitumfang, den wir für unsere Beratung nutzen können.

Der AVGS wird in der Regel befristet. Die Gültigkeitsdauer hängt dabei von der Anzahl der Unterrichtseinheiten ab. Dadurch kann der Zeitraum von wenigen Wochen bis hin zu einigen Monaten dauern. Details sind dem AVGS zu entnehmen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) wird durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter ausgegeben, um Ihnen Qualifikationsmaßnahmen für Beruf und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Der AVGS ist dabei zweckgebunden und eine KANN-Leistung, auf die Sie kein Rechtsanspruch haben. Sprechen Sie daher mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in über Ihr Vorhaben und eine entsprechende Förderung. Gerne unterstütze ich Sie im Vorfeld dabei, sich optimal auf das Gespräch vorzubereiten.

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