Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Verwirklichen Sie sich jetzt

Bye bye Arbeitslosigkeit

Sie möchten sich mit Ihrem eigenen Unternehmen selbstständig machen und die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter endlich hinter sich lassen? Mit meiner langjährigen Beratererfahrung im Gründungsgeschäft unterstütze ich Sie nicht nur dabei, ein tragfähiges Konzept auf die Beine zu stellen, sondern kann Ihnen auch bei den notwendigen Anforderungen und Papieren der Ämter helfen.

Für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter benötigen Sie einen Businessplan mit folgenden Inhalten:

  • Beschreibung Ihrer Produkt- bzw. Dienstleistungsidee
  • Branchen-, Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Marketingmaßnahmen
  • Beschreibung Ihrer Rechtsform und Unternehmensorganisation sowie Erbringung der notwendigen rechtliche und/oder zulassungsrelevanten Nachweise
  • Aufstellung der Chancen und Risiken Ihres Vorhabens
  • Finanzplanung mit Investitionsplanung, Gewinn- und Verlustrechnung (Rentabilitätsplanung), Liquiditätsplanung und Finanzierung
  • Gründerprofil und Lebenslauf

Das hört sich vielleicht auf den ersten Blick nach einer Mammutaufgabe an, die Inhalte lassen sich aber durch eine entsprechende Beratungsunterstützung erarbeiten.

Und das Beste: Sie können sich die Beraterunterstützung durch einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) fördern lassen, so dass die Businessplanerstellung kostenlos für Sie ist.

Ich unterstütze Sie gerne dabei. Sprechen Sie mich an.

Berufung ist das Glück, seine Leidenschaft zum Beruf zu machen.

Henri Stendhal

FAQ zum Thema Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ja. Im ersten Schritt setzen wir uns zusammen, klären die Rahmenbedingungen (Idee, Zeitraum, Budget) und lernen uns kennen. Dieses Erstgespräch ist kostenlos für Sie und dient der im nächsten Schritt folgenden Angebotserstellung. Beim Erstgespräch prüfe ich bereits, ob es für das Vorhaben eine entsprechende Beratungsförderung gibt.

Im ersten Schritt erfolgt die Ausarbeitung Ihres Angebots (Produkt, Dienstleistung), des Kundennutzens und der Zielkunden. Wenn wir diese Informationen erarbeitet haben, widmen wir uns der Branchen-, Markt- und Wettbewerbsanlayse. Damit wissen Sie, in welchem Umfeld Sie sich mit Ihrer Idee bewegen. Dadurch können wir uns gezielter mit dem Marketing befassen und festlegen, wie Ihr Angebot am Markt beworben werden soll. Anschließend können wir uns der Rechtsform, der Unternehmensorganisation  sowie den rechtlichen und zulassungsrelevanten Themen zuwenden. Damit steht das Fundament Ihrer Gründung. Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf die Chancen und Risiken Ihres Vorhabens und bilden alles in einer Finanzplanung ab.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter benötigen im ersten Schritt einen Businessplan zu Ihrem Vorhaben. Mit dem Businessplan kann ein Antrag auf Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit) bzw. Einstiegsgeld (Jobcenter) vorgenommen werden. Neben einigen auszufüllenden Formularen benötigen Sie dann einen Nachweis über die Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung oder Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt), einen Nachweis über die Kenntnisse zur Ausübung Ihrer Selbstständigkeit (z.B. Gründerseminar, Gründercoaching o.ä.) sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Unternehmensberatung u.a.).

Wichtig: Um den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen zu können, benötigen Sie noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Dauer einer Gründungsberatung ist individuell sehr verschieden und muss in Abhängigkeit der Zielvereinbarung, der Unternehmensgröße, der Wachstumsstrategie und anderen Faktoren individuell kalkuliert werden. Je nach dem kann ein Projekt von ein, zwei Wochen bis hin zu mehreren Monaten und auch je nach gewünschter Begleitung weit darüber hinaus dauern.

Für die Dauer werden je nach Förderung auch zeitlich sehr unterschiedliche Fristen gesetzt. Diese gilt es zwingend einzuhalten. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welches Programm genutzt werden kann und welche Fristen seitens des Programms oder der fördernden Stelle gesetzt werden.

In Deutschland gibt es für jede Unternehmensphase Förderprogramme für eine Unternehmensberatung, die von den Unternehmen beantragt werden können. Diese sind i.d.R. budgetiert und zeitlich befristet.

Gerne berate ich Sie individuell, welches Beratungsprogramm bei Ihrem Vorhaben genutzt werden kann.

In Deutschland und innerhalb der EU gibt es eine Vielzahl an Förderungen für Unternehmen. Diese sind stark abhängig von der Branche, dem Zweck der Nutzung und vielen anderen Kriterien.

Gefördert werden dabei Forschung und Entwicklung, Gesundheitsförderung im Unternehmen, Rohstoffeffizienz, Mitarbeiter (z.B. Einstellung von Langzeitarbeitslosen) und viele andere Einsatzzwecke. Zu den Förderungen zählen aber auch die Nutzung von zinsvergünstigten Darlehen für Unternehmen und andere kapitalfördernde Programme sowie Programme zur Beratungsförderung.

Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt es spezielle Förderungen (Beratungsförderung,Gründungszuschuss, Investitionszuschuss). Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich, ob diese und andere Programme auf Ihr Vorhaben und gemäß den Voraussetzungen der Förderprogramme passen.

Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sind sogenannte KANN-Leistungen. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht. Daher sollten SIe mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in im Vorfeld über Ihr Vorhaben und eine entsprechende Unterstützung sprechen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) wird durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter ausgegeben, um Ihnen Qualifikationsmaßnahmen für Beruf und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Der AVGS ist dabei zweckgebunden und eine KANN-Leistung, auf die Sie kein Rechtsanspruch haben. Sprechen Sie daher mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in über Ihr Vorhaben und eine entsprechende Förderung. Gerne unterstütze ich Sie im Vorfeld dabei, sich optimal auf das Gespräch vorzubereiten.

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